Freiwillige Beratung bei späten Schwangerschaftsabbrüchen erhalten!


Heidrun Dittrich vom Landesvorstand Niedersachsen der Partei DIE LINKE und Kandidatin für den Wahlkreis 43 in Hannover und Dr. Kirsten Tackmann, Mitglied des Deutschen Bundestages, frauenpolitische und agrarpolitische Sprecherin erklären heute, am 17.03.09:

Eine freiwillige Beratung statt staatlicher Unterweisung ist bei späten Schwangerschaftsabbrüchen angemessen! "Das Schwangerschaftskonfliktgesetz darf nicht verschärft werden. Es genügt die Stärkung freiwilliger psychosozialer Beratungsangebote, ohne das Gesetz zu verändern", erläutern die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Heidrun Dittrich, Mitglied im Landesvorstand Niedersachsen DIE LINKE anlässlich der gestrigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema "Konfliktsituationen während der Schwangerschaft".

Heidrun Dittrich und Dr. Kirsten Tackmann stimmen weiterhin darüber ein, wie Dr. Christian Albring vom Berufsverband der Frauenärzte e.V. es in der Anhörung deutlich ausdrückte: "Eine frauenfeindliche zynische Verschlimmbesserung des Schwangerschaftkonflíktgesetzes ist abzulehnen."

Die meisten Gesetzesentwürfe fordern eine Pflichtberatung für Frauen, die wegen einer medizinischen Indikation abtreiben wollen. Dies ist der fachlichen Leiterin des Familienplanungszentrums BALANCE, Sybill Schulz, zufolge "ein unvereinbarer Widerspruch und meint eigentlich eine staatlich verordnete Unterweisung." Dieser Verschärfung des geltenden Rechts liegt ein erzkonservatives Frauenbild zugrunde: Im Konfliktfall sind weder die Frauen in der Lage, frei verantwortlich und selbstbestimmt zu handeln, noch kommt die Ärzteschaft ihrer Fürsorgepflicht für ihre Patientinnen nach. Die Frauen bedürften demnach staatlicher Obhut und Überwachung.

Neu ist, dass einige Entwürfe auch Ärztinnen und Ärzten eine dreitägige Bedenkfrist auferlegen wollen, innerhalb derer sie überprüfen sollen, ob sie tatsächlich eine medizinische Indikation stellen wollen. Damit soll ein medizinisch indizierter Abbruch erschwert werden, dies bedeutet eine Bevormundung der Frauen.

Heidrun Dittrich und Dr. Kirsten Tackmann stellen fest, dass die Anhörung keine neuen Erkenntnisse gebracht hat, die eine gesetzliche Neuregelung der medizinischen Indikation erforderlich machen würde.

DIE LINKE fordert deshalb erneut, allen Frauen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen, psychosozialen Beratung zu gewährleisten und zwar vor, während und nach einer medizinischen Indikation. Dazu bedarf es keines neuen Gesetzes! Ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen, die finanziell und personell bedarfsgerecht ausgestattet sind, ist vorzuhalten.

Heidrun Dittrich und Dr. Kirsten Tackmann weisen darauf hin, dass DIE LINKE weiterhin die ersatzlose Streichung des § 218 StGB fordert!

Heidrun Dittrich und Dr. Kirsten Tackmann, DIE LINKE, 17.03.2009

 

 

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