Missbrauch von Zivildienstleistenden und Weichenstellung für eine Allgemeine Dienstpflicht


Im Plenum am 11.06. 2010 erklärte der Verteidigungsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, dass er am Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 solange festhalten werde, bis über die Abschaffung oder Aussetzung der Wehrpflicht entschieden sei. Damit geht Freiherr zu Guttenberg nicht etwa zu den Linken über und will die Wehrpflicht abschaffen, abrüsten und Auslandseinsätze beenden. Ganz im Gegenteil:
Im Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 geht es nur scheinbar um die Verkürzung der Wehr- und Zivildienstdauer von 9 auf 6 Monate. Tatsächlich geht es bei diesem Gesetzgebungsvorhaben aber um etwas ganz Anderes wie die öffentliche Anhörung vom 14.06.2010 bewies:

Soziale Dienstleistungen in Deutschland sollen zukünftig nicht mehr ausschließlich über freie Arbeitsverhältnisse erbracht werden, sondern auch über öffentlich- rechtliche Beschäftigungsverhältnisse mit Pflichtdienststrukturen, in denen weit unterhalb von tariflich vereinbarten Löhnen oder Mindestlöhnen gearbeitet werden muss.
Kernstück des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 ist nicht eine Vorschrift im Wehrpflichtgesetz, sondern der geplante Paragraf 41a Zivildienstgesetz, der so genannte „freiwillige zusätzliche Zivildienst“, der billige Arbeitsplätze im sozialen Bereich weiterhin bereitstellen soll mit Dienstverpflichtungen.

Es wurde von dem Sachverständigen des BDKJ (Bund Deutsche Katholische Jugend) Herrn Slüter, von Herrn Niemann des DPW(Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), dem Vertreter der Friedens- und Konfliktforschung sowie dem Staatsrechtler Prof. Ipsen der Universität Osnabrück begründet, dass auch nach Abschaffung der Zwangsdienste (Grundwehr- und Zivildienst als Ersatzdienst) das Problem der fehlenden Ehrenamtlichen in der sozialen Arbeit nicht gelöst sei.
Demzufolge plädierten sie für eine „freiwillige Allgemeine Dienstpflicht“! für Frauen und Männer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das nicht tariflich bezahlt wird und im Niedriglohn verbleibt oder ganz umsonst erbracht werden muss im Gegenzug zu Sozialleistungen.
In der Anhörung wurde deutlich, dass zusätzlich 800 000 junge Menschen pro Jahr bei einer Allgemeinen Dienstpflicht auf dem Arbeitsmarkt als Freiwillige den Niedriglohnsektor befördern und reguläre Arbeitsplätze verdrängen werden!
Die Allgemeine Dienstplicht ließe sich durch eine Grundgesetzänderung zu Art. 12 oder 12a einführen, so die Ansichten des Staatsrechtlers Prof. Ipsen von der Uni Osnabrück in der Anhörung. Ich meine, dies wäre ein gesellschaftspolitischer Skandal und damit würden sich die Befürchtungen der Erwerbsloseninitiativen, die vor Pflichtdiensten warnen, bewahrheiten.
Die Vorbereitungen sind weit vorangeschritten. Im Unterausschuss für Bürgerschaftliches Engagement werden bereits Infrastrukturen für wenig Hauptamtliche mit einer großen Anzahl von Ehrenamtlichen in sozialen Arbeitsbereichen dargestellt. Von Herrn Slüter des BDKJS (Bund Deutsche Katholischen Jugend) wurde bereits das generationenübergreifende Engagement von Ehrenamtlichen bis 70 Jahre begründet.

DIE LINKE hat die Pflicht zur Aufklärung über dieses Ausnutzen des gesellschaftlichen Engagements als unbezahlte Arbeit im sozialen Bereich. Hier soll die öffentliche Daseinsvorsorge möglichst kostenlos erbracht werden. Die Ausbildungsgänge im sozialen und erzieherischen Bereich werden damit entwertet, wenn Angelernte dieselbe Leistung erbringen sollen.

 

 

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